79 Joule Quadrocopter – Schlupfloch für legalen Fotoflug

Bereits im Oktober letzten Jahres habe ich über das neue „Drohnengesetz“ in Österreich berichtet. Mittlerweile ist dieses ein halbes Jahr in Kraft. Viele Fragen wurden beantwortet, manche immer noch nicht. Gänzlich unklar ist nach wie vor die 79 Joule Regelung. Hier ein paar Überlegungen dazu.

In den seit 1.1.2014 gültigen Änderungen des LFG wurde versucht eine klare gesetzliche Grundlage für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen zu schaffen. Es gibt Unterteilungen mit zahlreichen Klassen und Verwendungszwecken aus denen sich verschiedene Verbote und Genehmigungspflichten ergeben. In diesem Artikel geht es um die Freigabe von Spielzeug unter 79 Joule. Konkret klingt das so:

§ 24d. LFG:
Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie
Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden können, nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, ist darauf zu achten, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.

Interessant finde ich dabei vor allem den Satz, dass „diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes“ fallen. Somit wären nämlich auch Einsatzbereiche wie „Fotoflug“ etc. legal, die anders durch die Gesetzesnovelle praktisch undurchführbar geworden sind. Theoretisch ist auch FPV Flug mit diesen Geräten gestattet. Es besteht keine Versicherungspflicht, das Gerät muss nirgends gemeldet oder „abgenommen“ werden. Fast paradiesische Zustände, wenn man es schafft unter dieser Grenze zu bleiben.

Jetzt stellt sich die Frage wie die 79 Joule Bewegungsenergie zu verstehen sind.

Kinetische Energie

Die Bewegungsenergie oder kinetische Energie berechnet sich nach der Formel: T = 1/2 x m x v2. Ausschlaggebend sind also die Masse des UAVs (unbemanntes Flugobjekt), sowie dessen Geschwindigkeit. Über die Masse besteht wenig Unklarheit, anders ist das aber bei der Geschwindigkeit.

Einerseits gibt es die Ansicht, dass man mit der Aufschlaggeschwindigkeit im Falle eines Absturzes rechnen muss, andere sehen die max. Fluggeschwindigkeit als ausschlaggebend. Wäre die Einschlaggeschwindigkeit beim Absturz relevant, so hat man das Problem, dass man diese nicht genau kennen kann. Weiters stellt sich die Frage ob man von einem Absturz aus dem max. 30m Höhe rechnen muss, oder auch damit, dass das Objekt vorher auch in größere Höhen steigt und dann abstürzt.

Absturzgeschwindigkeit

Im schlechteren Fall wäre die theoretische Absturzgeschwindigkeit zu verwenden. Diese kann man nur grob abschätzen. Sie hängt im wesentlichen von der Masse, dem Luftwiderstand und der Fallhöhe ab. Ein Mensch z.B. erreicht beim Fallschirmsprung ca. 200km/h. Springt er „luftwiderstandoptimiert“ mit dem Kopf voran, so erreicht er etwa 300km/h. Ein Quadrocopter im Spielzeugbereich hat wenig Masse, auf Grund der Rotoren jedoch relativ hohen Widerstand. Somit wäre auch eine Endgeschwindigkeit aus grosser Höhe sicher weit unter 200km/h anzunehmen.

Absturz aus 30m Höhe

hexacopter-113477_640Wesentlich für die erreichte Geschwindigkeit ist aber auch die Fallhöhe. Die Endgeschwindigkeit erreicht ein Fallschirmspringer erst nach einigen hundert Metern. Der „Spielzeugquadrocopter“ darf ohnehin nur bis 30 Meter betrieben werden. Stürzt ein Gegenstand aus 30 Metern Höhe, ohne jeden Luftwiderstand,  ab, so erreicht er eine Geschwindigkeit von ca 24 m/s = ca 90km/h. Rechnet man mit dieser Geschwindigkeit, so darf ein Quadrocopter ca. 270 Gramm haben um im erlaubten Bereich zu bleiben. In einigen Berichten wurden auch solche Werte (unter 1/4 kg) verwendet.

Diese Geschwindigkeit ergibt sich aber aus einem Sturz aus maximaler Höhe ohne Luftwiderstand, es sollte also unter realistischen Bedingungen ein Modell mit 300g oder auch etwas mehr im Limit bleiben.

Mein Quadrocopter mit ca. 1 kg ist mal aus recht beachtlicher Höhe runter gefallen und selbst bei so einem schweren Gerät hat man optisch das Gefühl, dass es nicht besonders schnell wird. Die Propeller bremsen doch massiv ab. Eine unten angebrachte ActionCam hat den Aufprall auf Asfalt schadlos überlebt, was wohl bei Geschwindigkeiten um 100km/h nicht möglich gewesen wäre. Gefühlsmäßig würde ich sagen er war DEUTLICH langsamer.

Absturz aus grosser Höhe

Muss man damit rechnen, dass der Quadrocopter vor dem Absturz „abhaut“ und somit unter Umständen aus deutlich größerer Höhe abstürzt, kann man die erreichte Endgeschwindigkeit nur noch abschätzen. Persönliche Schätzung ist aber, dass auch die erreichte Endgeschwindigkeit nicht viel höher ausfallen wird.

Absturz aus niedrigerer Höhe

Natürlich kann man aber auch die Frage stellen, was passiert wenn ich meinen Multikopter nicht bis zur maximal erlaubten Höhe von 30m betreibe. Aus 10m Höhe lassen sich tadellose Aufnahmen machen. Die Fallgeschwindigkeit ohne Luftreibung wäre dann nur noch 14m/s. Das ergibt ein „erlaubtes Gewicht“ von 800 Gramm. Berücksichtigt man den Luftwiderstand sollte ein Betrieb von einem Quadrocopter der Kiloklasse gerade noch möglich sein. Wohlgemerkt mit einer max. Höhe von 10m.

Fluggeschwindigkeit

Dass Absturzgeschwindigkeiten herangezogen werden müssen ist eine Annahme, die im Netz kursiert, die aber aus dem Gesetzestext keinesfalls herausgelesen werden kann. Genauso wird die Ansicht vertreten, dass man die maximale Fluggeschwindigkeit des Quadrocopters relevant ist. Leider ist diese mindestens genauso schwer abzuschätzen. Ein sportlich getrimmter Quadrocopter erreicht auch schnell Geschwindigkeiten, die dem des freien Falls ähnlich sind.

Stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn ich einen Quadrocopter im GPS Modus betreibe, oder eine Flightcontrol verwende, die keine hohen Geschwindigkeiten zulässt. Üblich bei Flug im GPS Modus ist eine Limitierung auf 10m/s. Rechne ich mit 10m/s ergibt sich eine mögliche Masse von 1,6kg. Damit lassen sich einige recht brauchbare Cam-Copter betreiben. Während bei anderen Klassen eine „Kamera“ eigentlich schon Genehmigungspflicht bedeutet, weil der Multikopter nicht „ausschliesslich zum Zweck des Modellflugs“ betrieben wird, ist bei „Spielzeugen“ auch diese Limitierung aufgehoben. Man kann also z.B. mit dem Phantom Luftbildaufnahmen machen.

Fazit

Fazit daraus ist, dass man mit dem Schlupfloch des 79Joule Spielzeugs eigentlich recht ansehnliche Hobbygeräte steuern darf. Dabei sind Fotoaufnahmen, Filmaufnahmen oder auch FPV-Flug möglich. Solange keine rechtliche Klarheit geschaffen wird, dass die 79 Joule restriktiver zu interpretieren seien, bewegt man sich hier auch im legalen Rahmen.

Diese Ausführungen gelten natürlich nicht für Datenschutzangelegenheiten etc. bzgl. Fotoaufnahmen. Sie stellen auch eine Privatmeinung dar, die zwar von einem Rechtsanwalt sinngemäß bestätigt wurde, es muss aber trotzdem jeder selber entscheiden wie er hier den Gesetzestext auslegen will. Ich kann hier natürlich keinerlei Verantwortung übernehmen.

 

 


  1. Klaus

    Danke für die tolle Anregung! Also bei Fotoflug mit der DJI 4 bleib ich im verbauten Gebiet unter 10m und unter 10m/s.

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  2. Phil

    Vielen Dank für diesen Bericht!
    Mich würde es aus heutiger Sicht (November 2016) interessieren, ob Sie inzwischen juristisch fundierte Erklärungen zur 79 Joule Regel erhalten konnten, da ich selbst vor diesem Problem stehe (Gilt eine Phantom oder Mavic bzw. GoPro Karma als Spielzeug, wenn sie langsam und niedrig genug geflogen wird?) und ich an keiner Stelle eine ausreichende Antwort erhalten konnte.
    MfG Phil

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    1. Michael

      Das würde mich auch interessieren… werde wahrscheinlich Montag bei der AustroControl anrufen – schriftlich bekommt man keine Auskunft… warum wohl 😉

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      1. Maislinger

        Hallo!
        Frag doch mal beim AERO Club / Modellflug
        in Wien nach
        LG Anton

      2. comment by losmuchachos
        el muchacho

        Es gibt bis dato weder vom Aeroclub, noch von der Austro Control verbindliche Infos. Letzte Aussage war „so bis 125g geht man davon aus, dass die Joulebegrenzung eingehalten ist“

      3. Johannes Daldosch

        „schriftlich bekommt man keine Antwotr “
        Eingeschrieben !
        und die „nicht Antwort“ als Beleg dazu verwenden, dass es eben offenbar OK ist, die Maximalgeschwindigkeit von 10 m Fallhöhe heranzuziehen , um die max Kin. Energy des Geräts zu bestimmen.
        Man fragt, bekommt von der Behörde keine Antwort, was kann das wohl bedeuten ?

    2. comment by losmuchachos
      el muchacho

      Leider gibt es selbst jetzt 2018 noch keine wirklich konkreten Aussagen. Während man lange von „ca. 125 Gramm“ gesprochen hat, taucht jetzt plötzlich der Wert „250 Gramm“ auf.

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  3. Theo

    Interessante Überlegung zu den 79 Joule, da die Drohnen mit akzeptabler Bildqualität immer kleiner und leichter werden (Mavic … usw). Aktuell (Dez. 2016) gilt laut Gesetz noch immer der oben zitierte Text zu den 79 Joule. Dies würde laut den angestellten Berechnung bedeuten, dass ich mit einem 1 kg Fluggerät unter bestimmten Umständen (max. 10m Höhe … usw) damit rumfliegen kann wo ich will, so zum Beispiel auch über Menschenansammlungen – da dieses Fluggerät dann ja nicht unter die gesetzl. Bestimmungen fällt. Da wird es dann darauf ankommen, wie gut der Anwalt ist, den man bei einem eventuellen Zwischenfall engagieren kann … 😉 Mein realistisches „typisch österreichisches“ Resumee: Man sollte es momentan nicht übertreiben mit der Interpretation der 79 Joule, aber ein Fluggerät mit knapp 5oo g bei „vernünftigen Bedingungen“ geflogen, sollte niemanden jucken.

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    1. Jack

      das mit dem fliegen über menschenansammlungen kannst trotzdem schnell vergessen denn da gilt gleich der punkt „keine menschen oder sachen gefährden“

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    1. airborne

      Eindeutig, allerdings musst du die maximale Höhe von 30 einhalten. Bauarttechnisch kann die Breeze nämlich 80m – und dann wird’s verboten.

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  4. Dieter

    Exakt gleiche Überlegungen habe ich auch gehabt – was darauf hinaus lief, dass ich meinen MAVIC PRO registriert habe und somit safe für Klasse A und B bin.

    Nun ist der DJI SPARK heraus … mit einem Abflugsgewicht von … 300g

    Den werde ich nicht registrieren …
    Unter Einhaltung der Vorschriften werde ich dies mal darauf ankommen lassen

    Denn so schreibts die AC ja auf ihrer homepage
    Spielzeug:
    Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm): z.B. Mini -Spielzeughubschrauber, Minimodelle aus Schaumstoff auch mit Kamera sind bis zu einer Höhe von max 30m erlaubt. Eine Gefährdung von Personen oder Sachen muss ausgeschlossen sein. Diese „Spielzeuge“ fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes, eine Bewilligung ist nicht erforderlich.

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    1. Manuel Peer

      hallo
      Habe auch eine DJI MAVIC Pro
      habe mir eine Haftpflichtversicherung bei AIR&More gemacht
      Nun die Frage Antrag an die Austro Control senden ja oder nein ?

      Mit freundlichen Grüßen Manuel

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  5. Gerry

    Wenn man den § 24d ganz genau nimmt (und das sollte man ja eigentlich bei Gesetzestexten immer machen ;-), so gibt es für die 79 Joule Spielzeug-Kopter nicht einmal die 30 Meter Höhenbegrenzung.

    Wie komme ich darauf?

    Der erste Satz des § 24d weist lediglich darauf hin, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden dürfen, wenn solche unbemannten Geräte nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden. Oberhalb dieser 30 Meter scheint diese Sorgfaltspflicht also nicht mehr gegeben zu sein.

    Der zweite Satz erklärt, dass diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallen und damit folglich auch keine max. Flughöhe sowie auch keine max. Entfernung von 500 Metern (Sichtbereich) zum Piloten vorgegeben ist.

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    1. comment by losmuchachos
      el muchacho

      ja sehe ich genauso. Spielzeug (79 Joule) fällt nicht unter dieses Gesetzt. Drum darf es z.B. auch eine Kamera drauf haben, was anders ganz schwierig ist.

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  6. Markus

    Sehr interessante Betrachtung.
    Ich habe letzte Woche die neue DJI Spark bekommen. Sie bringt ohne Propellerschutz 304g auf die Briefwaage (mit Propellerschutz sind es 342g) und kann 1080p Videos machen. Wenn ich mich nun an die 30m Grenze halte sollte bewilligungsfreies Fliegen eigentlich überall möglich sein- oder?
    LG Markus

    Antworten
    1. comment by losmuchachos
      el muchacho

      Es gibt jetzt inoffiziell die Aussage, dass die 79 Joule für Copter bis etwa 250 Gramm gelten. Allerdings steht das nirgends festgeschrieben, also kann man da sicher auch anders argumentieren.

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  7. Josef

    Sehr schöne Aufstellung. Inzwischen gibt es auf der Website des Verkehrsministeriums auch eine gute Aufstellung mit Kurven, wo man die maximale Flughöhe seiner Drohne ablesen kann.
    Ich selbst habe wegen dieser Regelung die dji Spark besorgt. Man kann sie sorglos bis zur Maximalgeschwindigkeit von 50km/h und knapp unter 30m Flughöhe betreiben.
    Oder wenn man der Argumentation mit dem Luftwiderstand folgt sogar genau bis 30m.

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  8. Noah

    Interessante Überlegungen. Hab nur kurz noch ne Frage: was mein ihr: Sollte man über Wien mit der Drohne fliegen oder eher doch lassen? Also so bei Hofburg, ….

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