Drohnengesetz in Österreich ab 1.1.2014

Dass der Multicopterboom der letzten Jahre gesetzliche Regelungen zur Folge hat, war eigentlich klar. Überraschend schnell hat diesmal Österreich reagiert. Ab 1.1.2014 gibt es eine Neuerung des Luftfahrtgesetzes bei dem zu klaren Regelungen kommt wie Multicopter und andere unbemannte Luftfahrzeuge betrieben werden dürfen.

drohneIm einfacheren Fall betreibt man seinen Copter privat und zu nicht gewerblichen Zwecken. Hier gelten die Regeln für „Flugmodelle“. Hier dürfte eine für den Hobbypiloten eine akzeptable Lösung gefunden worden sein. Es darf im Umkreis von 500m mit Sichtkontakt zum Modell geflogen werden. Dass dies nicht die heute so moderne FPV Fliegerei in die Illegalität treibt wurde ein Hintertürchen gefunden. Steht ein Beobachter zur Verfügung, der stets Sichtkontakt mit dem Flugmodell hat und im Notfall dem FPV Piloten Anweisungen erteilen kann, dann wird FPV Fliegen wohl legal bleiben. Bis 25kg bleiben in Österreich Flugmodelle genehmigungsfrei.

Soweit wenig Einschränkungen für reine Hobbypiloten. Schwieriger wird es für gewerbliche Anbieter. Fliegt man mit Sichtkontakt, so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrzeug 1. Klasse. Diese werden noch zu konkretisierende Betriebsanforderungen erfüllen müssen. Gnaz schwierig wird es bei „Drohnen“ (unbemanntes Luftfahrzeug 2. Klasse) welches ohne Sichtkontakt geflogen werden darf. Hier muss der Pilot eine Pilotenlizenz besitzen, für das Luftfahrzeug muss eine Lufttüchtigkeit nachgewiesen werden. Diese Prüfung wird ähnlich den Überprüfungen eines bemannten LFZ durchgeführt. Solche Hindernisse werden wohl nur Menschen auf sich nehmen, die es wirklich ernst meinen…

Ganz heikel ist auch der Datenschutz bei Film und Tonaufnahmen. Hier gelten die selben Regeln wie bei „Bodenaufnahmen“.

Für reine Hobbypiloten wird es also weiterhin gut möglich sein das Hobby auszuüben. Etwas vorsichtig muss man allerdings bei Foto und Filmaufnahmen sein. „Profis“ werden in Zukunft nicht ganz so unbehelligt agieren können.


  1. tom

    Mein Open Source Projekt. Es würde mich freuen wenn die Arduino Profis
    Ihre Unterstützung
    dazu geben können.

    Ich bin leider nicht so der Programmierexperte, aber ein bischen hab ich
    schon daran gearbeitet

    Arduino Code
    https://code.google.com/p/redundant-flightcontrol/

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  2. Rosalie

    Ich finde das schon ganz gut, dass da der Gesetzgeber das Ganze ein wenig im Rahmen halten will. Gerade die Tatsache, dass da im Grunde Fotos und Filme von jedermann gemacht werden könnten, auch an Orten, die man sonst als Fotograf nicht erreichen könnte, finde ich bedenklich. Aber selbst bei einer Entfernung von 500 Metern ist da ja einiges möglich… (kann man da das Fluggerät überhaupt noch anständig sehen, geschweige denn steuern?)

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  3. Peter

    Eine Frage wird leider nicht beantwortet. Darf ein privat betriebenes Flugmodell( unter 25kg) ohne Kamera ein fremdes Grundstück innerhalb der 500m Sichtgrenze genehmigungsfrei überfliegen?

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    1. comment by losmuchachos
      el muchacho

      Also es gibt im Luftfahrtrecht so etwas wie „Freiheit des Luftraumes“. Damit ist gemeint, dass die Luft mal prinzipiell frei benutzbar ist, damit nicht jemand auf die Idee kommt, eine Linienmaschine darf nicht in 10km Höhe über sein Grundstück fliegen. In welcher Höhe diese Freiheit beginnt, oder ob es da überhaupt eine „Mindesthöhe“ gibt, weiss ich leider nicht. Dann kommen da noch Probleme mit Datenschutz und Persönlichkeitsrecht und Ruhestörung und und und.

      Ich bin also sicher, dass der Artikel ganz viele Fragen nicht beantwortet. Leider kann ich das auch nicht….

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