E-Commerce: So sicher ist der Einkauf im Internet

E-Commerce hat sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich stark entwickelt. Mit dem Ausbau des Internets und der technischen Entwicklungen, die er mit sich bringt, sind auch die Möglichkeiten des Einkaufs über das Internet immens gestiegen. Online-Shops haben Hochkonjunktur und erfreuen sich bei Verbrauchern wachsender Beliebtheit. Immerhin bringt der Einkauf im Internet ein großes Maß an Flexibilität und Komfort mit sich. In Online-Shops ist es möglich, zu jeder Tageszeit und unabhängig vom Wochentag Einkäufe zu erledigen, Preise und Produkte zu vergleichen und alles bequem in die eigenen vier Wände liefern zu lassen. Auch der Umtausch verläuft meist unkompliziert und eröffnet so die Möglichkeit, sich Artikel zunächst zur Ansicht zuschicken zu lassen und sie bei Nichtgefallen preisgünstig oder sogar kostenlos zurückzusenden. Auch für den Heimwerker wurde so manches Projekt erst durch Onlineshops möglich, weshalb ich immer wieder über Bezugsquellen und gute Portale für Selbermacher berichte. Hier einige Anmerkungen zur rechtlichen Belangen und Sicherheit im Onlinehandel.
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Ein Vorteil im E-Commerce ist die bargeldlose Bezahlung, die mit einer Bestellung im Online-Shop einhergeht. Wer als Neukunde häufig noch eine Erstbestellung per Nachnahme über sich ergehen lassen muss, um die eigene Bonität unter Beweis zu stellen, kann bei den meisten Online-Shops bereits ab der zweiten Bestellung bequem per Rechnung, Bankeinzug oder PayPal bezahlen. Ein großzügiges Zahlungsziel bei Rechnungskäufen gilt als zusätzliche Serviceleistung, die Kunden zu schätzen wissen. Da gerade im E-Commerce aber häufig auch größere Geldsummen oder Warenwerte bewegt werden, ist die Frage nach der Sicherheit auf virtuellen Markplätzen ganz essentiell. Wer im Internet bestellt und dort seine persönlichen Daten oder auch eine Bankverbindung zur Verfügung stellt, möchte ganz sicher gehen, dass diese sensiblen Angaben jederzeit gut aufgehoben sind.

Fernabsatzgeschäfte vor dem Vertragsabschluss sorgfältig prüfen

Das Internet bietet heute nahezu alles zum Kauf an. Werkzeug, Baumaterial, Bastelbedarf aber auch Dienstleistungen können über Online-Shops ebenso gut und oft billiger erworben werden wie in der heimischen Filiale. Viele Unternehmen verknüpfen heute auch den Verkauf im Ladenlokal mit dem Vertrieb über das Internet, um so einen größeren Kundenkreis ansprechen zu können. Für den Verbraucher eröffnet dies viele Möglichkeiten, die aber auch Risiken mit sich bringen. Wenn sich Kunde und Verkäufer bei einer Kaufabwicklung nicht mehr persönlich gegenüberstehen, spricht der Gesetzgeber von einem so genannten Fernabsatzgeschäft. Für diese Art von Geschäftstätigkeit gelten besondere rechtliche Bestimmungen, wie Wirtschaftskammer Österreich informiert. Besonders im Sinne des Verbraucherschutzes und damit ganz zentral ist die umfassende Informationspflicht, der der Verkäufer beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages nach österreichischem Recht unterliegt. Diese Informationspflicht umfasst nicht nur detaillierte Angaben zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen, sondern auch rechtliche Informationen das Unternehmen und die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen betreffend. Der Kunde soll so die Möglichkeit haben, sich bereits im Vorfeld ausführlich über den zukünftigen Vertragspartner und sein Angebot zu informieren. Eine Möglichkeit, von der Käufer immer reichlich Gebrauch machen sollten.
Neben der umfangreichen Informationspflicht hat der österreichische Gesetzgeber noch weiterer Maßnahmen zum Verbraucherschutz in den rechtlichen Grundlagen zum Fernabsatzgeschäft implementiert. So gilt beispielsweise für Fernabsatzverträge grundsätzlich ein Rücktrittsrecht, von dem Kunden Gebrauch machen können. Dieses Rücktrittsrecht ist allerdings nicht uneingeschränkt gültig und es haben sich inzwischen zahlreiche Ausnahmen in der Rechtsprechung implementiert, die Verbraucher gesondert berücksichtigen sollten. Auch über die Ausnahmen vom Rücktrittsrecht müssen Unternehmen ihre Kunden aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertragskonditionen umfassend informieren. Geht es um eine Dienstleistung, über die ein Vertrag abgeschlossen wird, so muss die Information bereits vor Vertragsabschluss in schriftlicher Form vorliegen. Ist eine Ware Gegenstand des Vertrags, muss die Belehrung über das Rücktrittsrecht und die damit zusammenhängenden Ausnahmen bei Auslieferung der Ware sogar noch einmal schriftlich wiederholt werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Vertragsabschluss ungünstig und der Kunde erhält auf jeden Fall ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht.
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Fernabsatzgeschäfte im Bereich Finanzdienstleistungen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Fernabsatzgeschäft eine Finanzdienstleistung umfasst, wie zum Beispiel den Abschluss einer Versicherung oder die Inanspruchnahme einer Bankdienstleistung. Auch bei solchen Verträgen können Kunden in der Regel ein Rücktrittsrecht von mindestens 14 Tagen in Anspruch nehmen. Handelt es sich um den Abschluss einer Lebensversicherung, wird die Rücktrittsfrist sogar auf 30 Tage verlängert. Da Finanzdienstleistungen aber häufig immensen Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterworfen sind, sind Anbieter hier berechtigt, zahlreiche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht in den Vertrag zu implementieren. Insbesondere bei Fernabsatzgeschäften im Finanzbereich sollten Kunden deshalb vor dem Vertragsabschluss das Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen und sich gegebenenfalls weiterführende Auskünfte bei unabhängigen Rankingagenturen oder rechtlichen Institutionen einholen.
In Österreich garantiert das „Euro Label“, ein Gütezeichen, das speziell für den E-Commerce entwickelt wurde, für die Bonität des Geschäftspartners. Das Euro Label wurde von der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) entwickelt und noch immer von ebendiesen Institutionen vergeben und überwacht. Nur Unternehmen, die strengen Richtlinien im Bereich der Sicherheit im E-Commerce entsprechen, können dieses Gütesiegel erwerben. Verbraucher können so sicher sein, ein geprüftes Unternehmen als Vertragspartner zu wählen. Sollte es dennoch einmal zu Streitigkeiten kommen, können sich beide Seiten zur Beilegung der Angelegenheit an einen Ombudsmann wenden, der ebenfalls von der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation berufen wird. Insbesondere im Bereich Finanzdienstleistungen tun Verbraucher gut daran, nach diesem staatlichen Prüfsiegel Ausschau zu halten.

E-Commerce und M-Commerce Quality: Die Prüfsiegel des Handelsverbandes

Neben staatlichen Einrichtungen hat setzt sich auch der private Handel in Österreich für ein Höchstmaß an Sicherheit im E-Commerce ein. Aus diesem Grunde hat der Handelsverband im Jahre 2000 seinerseits zwei Prüfsiegel entwickelt, die dem Kunden besonders vertrauenswürdige Online-Shops aufzeigen und somit den Handel im Internet transparenter gestalten sollen. Die Gütesiegel tragen die Namen E-Commerce Quality (ECQ) und M-Commerce Quality (MCQ) und werden ausschließlich an Unternehmen vergeben, die ihren Kunden maximale Sicherheit im E-Commerce und im mobilen Einkauf garantieren.

Wer als Unternehmen eines der begehrten Gütesiegel erhalten möchte, muss sich zunächst einer strengen Prüfung unterziehen, bei der zahlreiche vordefinierte Richtlinien im Bereich der Internet-Sicherheit zugrunde gelegt werden. Im Zentrum des Interesses stehen dabei vor allem die technischen Abläufe, die dem Einkauf im jeweiligen Online-Shop zugrunde liegen. Dazu zählen moderne und reibungslose technische Abläufe, eine sichere Zahlungsabwicklung, eine kundenfreundliche Benutzeroberfläche, die Sicherheit sensibler persönlicher Daten und Vertragsbedingungen, die absolut rechtskonform sind. Außerdem prüft der Handelsverband vor der Vergabe des Gütesiegels, ob das Unternehmen den Kunden in ausreichendem Umfang über die Produkte, die Vertragsbedingungen und das Unternehmen selbst informiert.

Die Gütesiegel E-Commerce Quality und M-Commerce Quality garantieren dem Kunden folgende Aspekte im Hinblick auf die Sicherheit beim Online-Shopping:

  • Die Identität des Onlineanbieters und Authentizität der Online-Dienste: Diese werden von einer
    neutralen ECQ-Begutachtungsstelle laufend überprüft und bestätigt.
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  • Informationen über Unternehmenskontakt und Produkte: Informationen zur Kontaktaufnahme
    mit dem Online-Anbieter und wahrheitsgemäße Fakten über Produkte und Preise (einschließlich aller Steuern, Abgaben und Zuschläge)
  • Information über Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht – auch dann, wenn ein solches nicht gewährt
    werden kann.
  • Sichere Bestellverfahren und Bezahlvorgänge. 


(Quelle: http://www.sicher-einkaufen.at/16161.html)

Damit garantiert der Handelsverband dem Verbraucher ein Höchstmaß an Sicherheit im Internet, das sich sehr eng an die gesetzlichen Richtlinien zu Fernabsatzgeschäften im E-Commerce anlehnt. Die Zertifizierung eines Unternehmens erfolgt jeweils nur für zwölf Monate. Für eine Verlängerung des Gütesiegels ist eine erneute eingehende Prüfung erforderlich. So haben Verbraucher jederzeit die Sicherheit, dass die Vertragsbedingungen eines Unternehmens immer den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Im Rahmen der Überprüfung spricht der Handelsverband den Unternehmen bei Bedarf auf Empfehlungen zur Optimierung des eigenen Online-Handels aus.

E-Commerce und M-Commerce Quality zertifizierte Unternehmen

Wer also auf Nummer sicher gehen will bevorzugt zertifizierte Unternehmen. Sehr grosse und namhafte Unternehmen können diese Zertifikate meist vorweisen. Unter anderem gehören dazu:

www.universal.at (Garten, Werkzeug)
www.jako-o.at (Bastelbedarf)
neuhold-elektronik.at (Elektronikbauteile etc.)

Aus fast allen Bereichen findet man auch zertifizierte Shops, die größtmögliche Sicherheit in allen Bereichen garantieren. Eine vollständige Liste der mit dem Gütesiegel zertifizierten Online-Shops kann unter http://www.sicher-einkaufen.at/16136.html eingesehen werden.

Sicherheit im E-Commerce ist ein Anliegen, das Händler und Verbraucher gleichermaßen betrifft. Der Kunde möchte sich bei seinem Einkauf im Internet jederzeit auf höchste Sicherheitsstandards verlassen können und auch Unternehmen wissen längst, dass ihr Image in Zeiten zunehmender Technisierung immer stärker auch mit dem Online-Handel verknüpft ist. Um eine Brücke zwischen den Interessen beider Parteien zu schlagen, hat der Gesetzgeber besondere Richtlinien für den E-Commerce erlassen, die insbesondere auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sind. Sowohl öffentliche als auch private Institutionen haben zudem Gütesiegel entwickelt, die die Sicherheit in Online-Shops zertifizieren und dem Kunden so eine unabhängige Orientierungshilfe an die Hand geben. Wer sich beim Einkauf im Internet jederzeit sicher bewegen möchte, ist bei geprüften Händlern gut beraten. Die eigene kritische Überprüfung zukünftiger Geschäftspartner im Internet sollten aber auch die Prüfsiegel nicht ersetzen.

Quellen:
http://www.sicher-einkaufen.at/
http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/KonsumentInnen-Leitfaden/Themenbereiche/Telefon,_Internet_und_Rundfunk/Online-_und_Teleshopping,_E-Commerce

Bildquelle:
Bild 1: © Dron – Fotolia.com
Bild 2: © Jürgen Fälchle – fotolia.com


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